Home News zum Thema Insolvenzrecht
Anfechtbarkeit des geleisteten Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung PDF Drucken E-Mail
(12/09) Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der seitens des Arbeitgebers an die jeweilige Einzugsstelle geleistete Arbeitnehmeranteil zur Gesamtsozialversicherung im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter angefochten werden kann.
 
Dies bejahte der Bundesgerichtshof nunmehr in einer aktuellen Entscheidung. Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann somit als Rechtshandlung des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen gegenüber den Einzugsstellen angefochten werden.

(BGH, Urteil vom 05.11.2009 – Az.: IX ZR 233/08)